Kleinflächige Straßenreparaturen – heiß und unbeliebt

Durch den technischen Fortschritt und die damit verbundenen Veränderung haben sich die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht in den letzten Jahren deutlich verändert. Dabei wird es immer schwieriger, den damit verbundenen Anforderungen gerecht zu werden. Insbesondere der Umfang der Verkehrssicherungspflicht führt „aufgrund immer desolaterer Zustände unserer Verkehrswege bei gleichzeitiger Reduzierung der Mitarbeiter“ sowohl in der Praxis der Verwaltung als auch der Gerichte immer wieder zu massivem Streit.

Marktübersicht

Zunächst erscheint angezeigt, die im Markt befindlichen Produktarten einmal aufzulisten.

  1. Seit etwa 1950 das „klassische“ lose Kaltmischgut nach DIN 1985 mit Fluxbitumen
  2. modifiziertes Kaltmischgut als Sack- und später als Eimerware ggf. mit Haftzusätzen
  3. ab 1982 am Markt erhältliche Eimerware mit „lösemittelhaltigem“ Kaltmischgut
  4. 2-K Emulsion / Splitt-Gemische als Sack oder Eimerware
  5. „lösemittelfreie“ Reparaturasphalte
  6.  „reaktive“ Reparaturasphalte auf Bitumen/Harzbasis welche durch Zugabe von Wasser aktiviert wird
  7. Reparaturasphalte auf Basis von Bitumenemulsionen als Fertigmischung
  8. reaktive“ Reparaturasphalte auf Basis von Bitumenemulsionen mit Aktivator

Hieraus erkennt man bereits die Vielfalt an Wirkweisen und ggf. deren sehr unterschiedlichen Anwendungsmöglichkeiten. Die so genannte „Eier legende Wollmischsau“ gibt es hier sicher nicht.

Während es nur für die erste Gruppe – das klassische Kaltmischgut eine EN- oder DIN-Norm gibt, bewegen sich alle anderen angebotenen Produkte in einem Normen freien Raum. Die Anzahl an tatsächlichen Herstellerwerken in Deutschland ist absolut überschaubar. Für den Einkäufer unübersichtlich wird der Markt durch die 12 / 14-fache Anzahl an Händlern welche unter Eigenlabel verkaufen. Hier wird Herkunft der Ware nicht preisgegeben.

In diesem Zusammenhang könnte eine von der Europäischen Union geplante verpflichtende Kennzeichnung des Herstellerwerkes Abhilfe und Klarheit in den Markt bringen. Dies hätte ggf. auch positive Auswirkungen hinsichtlich einer möglichen Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.

Erwähnenswert erscheint auch, dass Asphalt im allgemeinen Sprachgebrauch, immer noch mit dem Begriff Teer gleichgesetzt wird. Aber kein Hersteller oder Vertreiber wird Ihnen in Deutschland heute noch teerhaltige Produkte anbieten. Werbeslogans wie TEERFREI….. sind 30 Jahre nach dem Verbot sicherlich nur noch Effekthaschereien.